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TransGender-Zwangs-Scheidung ist vom Tisch
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Endlich ! auch für TransGender gilt das Deutsche Grundgesetz und der dort verbriefte Schutz der Familie !
Das Bundesverfassungsgericht kippte im TransGenderGesetz die in §8 verfügte Zwangs-Scheidung verheirateter TransGender vor einer endgültigen operativen und amtlichen Geschlechts-Anpassung Der Gesetzgeber ist aufgefordert bis zum 1. August 2009 das Gesetz neu zu fassen.
Renate Künast, Fraktions-Chefin der Grünen im Bundestag erhofft sich nun eine grundsätzliche Öffnung der Ehe, so dass auch gleichgeschlechtliche Paare nicht länger die "Partnerschaft 2. Grades" (Verpartnerung) an Ehestatt eingehen müssen. Wobei verpartnerte Paare rechtlich weit schlechter gestellt sind als Ehepaare.
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